1. Geltungsbereich
Wir legen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen ausnahmslos die nachfolgenden
Bedingungen zugrunde. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner
unsere Bedingungen.
Entgegenstehenden Bedingungen widersprechen wir hiermit. Sie gelten nur, wenn
dies schriftlich vereinbart wird. Bedingungen des Vertragspartners werden
auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen
und die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringen.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäfte mit dem Vertragspartner.
2. Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt
erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung
der vereinbarten Leistungen zustande. Wir sind jedoch verpflichtet,
eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Unvollständige oder zweifelhafte Angaben in der Bestellung/Auftrag, die
zu Falschlieferungen führen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Preise
Alle Preise verstehen
sich ab Versandort zzgl. Verpackung und Transportkosten sowie der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung
genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden berechnet.
4. Zahlung
Die Zahlung erfolgt auf Rechnung innerhalb 8 Tage netto.
Andere Zahlungsbedingungen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung - sind
jedoch möglich. Rechnungskürzungen,
wie überhöhtes Skonto, Skontoabzug außerhalb der Skontofrist,
Verpackungsabzüge, Portoabzüge oder sonstige Kürzungen, denen
wir nicht zugestimmt haben, bleiben als offene Posten bestehen und werden
eingefordert. Der Auftraggeber gerät auch ohne Mahnung mit Ablauf von
30 Tagen nach Rechnungsdatum in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren
und Zinsen berechnet. Spätestens nach dem Verstreichen der mit der 3.
Mahnung gesetzten Zahlungsfrist, aber auch bereits 30 Tage nach Rechnungsdatum,
kann unsere Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Die
Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen. Gleichzeitig erfolgen
weitere Lieferungen ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorkasse. Wird
die Forderung über das Zahlungsziel hinaus gestundet, schuldet der Auftraggeber
Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank. Schecks werden nur erfüllungshalber vorbehaltlich der Einlösung
angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des
Zahlungspflichtigen. Wechsel können keinesfalls als Zahlung anerkannt
werden. Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers
ernsthaft in Frage stellen oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst,
so werden sämtliche offenstehende Forderungen fällig. Außerdem
sind wir dann berechtigt, die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten
Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen. Für eine Wiederaufnahme
der Arbeiten sind gesonderte Absprachen zu treffen. Insbesondere sind wir
berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5. Lieferung und Lieferverzug
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich
eingetroffene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche
Anordnungen usw. auch wenn die bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten
eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferungen bzw. Leistung
um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 6 Monate dauert, ist der Auftraggeber
nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter
Lieferung sind ausgeschlossen.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten
aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt,
ihm die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
6. Versand und Gefahrenübergang
Versandweg und Verpackung sind unserer Wahl überlassen, ohne daß dafür
eine Haftung, außer für den Fall des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit, übernommen
wird. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer,
spätestens jedoch mit dem Verlassen unserer Versandorte, geht die Gefahr
auf den Kunden über. Expresskosten
oder Sonderwünsche gehen zu Lasten
des Kunden.
7. Eigentumsvorbehalt
Lieferungen von Waren durch uns erfolgen stets unter erweitertem und verlängerten
Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung
aller Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns auf jedem Rechtsgrund
gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen. Der Auftraggeber
ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug
ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubter Handlung) bezüglich der Ware entstehenden Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent)
tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang
an uns ab. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware wird der Auftraggeber
auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere Zahlungsverzug
- sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder ggf.
Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu
verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware
durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet
- kein Rücktritt vom Vertrag. Alle zur Beseitigung von Pfändungen
sowie zur Wiederbeschaffung der gelieferten Erzeugnisse aufgewandten Kosten
sind von dem Auftraggeber zu erstatten.
8. Mängelrügen und Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die Ware zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich
nach Erhalt, schriftlich zu rügen. Angelieferte Ware ist bei Empfang
sofort zu prüfen. Der Auftraggeber hat insbesondere seine Rügepflichten
gegenüber dem Spediteur zu beachten. Ist beim Eintreffen der Ware diese
oder die Verpackung beschädigt, muß der der Auftraggeber sich
dies vom Frachtführer schriftlich bestätigen lassen und uns diese
Bestätigung unverzüglich zur Verfügung stellen. Mängel
eines Teiles der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung. Versteckte Mängel müssen ebenfalls unverzüglich
nach der Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Auf unser Verlangen
der Auftraggeber den Zeitpunkt der Entdeckung nachzuweisen. Kleine
handelsübliche
oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität,
Farbe, des Gewichts usw. rechtfertigen keine Mängelrüge. Etwaige
Konstruktionsänderungen entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik
und berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen. Unberechtigte Mängelrügen
können wir zum Anlaß nehmen, vom Auftraggeber die Erstattung
der uns entstandenen Kosten zu verlangen. Bei Mängelrügen
muss das Kaufdatum mit Rechnung nachgewiesen werden können. Sind die
Beanstandungen berechtigt, leisten wir nach Prüfung, eine
Nachbesserung, einen Preisnachlaß oder vollwertigen Ersatz. Schlägt
die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung fehl, kann der Auftraggeber
die Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen. Dieselben Rechte stehen dem Auftraggeber
zu, wenn wir die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung
zu Unrecht verweigern oder damit in Verzug geraten und der Auftraggeber
uns eine angemessene Nachfrist, die fruchtlos abgelaufen ist, gesetzt
hat. Die Mangelhaftung
bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden, die
nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger nachteiliger,
von uns nicht zu vertretender Einfüsse entstehen. Verluste oder Beschädigungen
auf dem Transport sind vom Empfänger beim Transporteur zu reklamieren.
Dieses gilt auch bei einem Schaden, bei dem eine Beschädigung der Verpackung
nicht sichtbar ist. Fehlerhafte Stücke sind vor der Ersatzlieferung
zurückzugeben, es sei denn wir verzichten hierauf schriftlich.
Weitergehende Ansprüche jedweder Art auf Wandlung oder Minderung, Vergütung
von Schaden oder Arbeitslohn, Ersatz sog. Mangelfolgeschäden, Verzugszinsen,
Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen. Ungeachtet erhobener Mängelrügen
ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware abzunehmen, abzuladen
und sachgemäß zu lagern. Eine Haftung für Schäden,
die aus dem Gebrauch von elektronischen Geräten, Software und ähnlichen
Artikeln entstehen, schließen wir aus.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich
Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er
und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so ist hiervon die Wirksamkeit
aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eventuell
unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen zulässigen ersetzt,
die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Das gleiche gilt
für etwaige Lücken dieser Bedingungen. Im übrigen gelten die
allgemeinen Gesetze.
10. Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingungen
oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über Käufer,
gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne
des Datenschutzgesetztes zu verarbeiten und zu speichern.
QUERCUS Sokolic Darko u. Sokolic Goran GbR, Lebacher Str. 60, 66265 Heusweiler-Eiweiler
September 2006